Hygienekonzept Altes Casino Euskirchen
Laut Coronaschutzverordnung sind Kulturveranstaltungen in NRW wieder möglich. Die Einhaltung aller aufgeführtem Maßnahmen ist zwingend umzusetzen. Sollte es zu weiteren Auflagen durch die Aktualisierung der CoronaSchVo kommen, werden wir als Veranstalter unser Konzept den neuen Verordnungen entsprechend anpassen. Es gilt jeweils die am Veranstaltungstag in NRW gültige Fassung der CoronaSchVo.
Einlass
Der Zugang in das Haus erfolgt über den Hofeingang. Im Anstellbereich draußen und im Flur sind Abstandsmarkierungen von je 1,5m vorhanden. Ab dem Betreten des Grundstücks ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle an der Veranstaltung beteiligten Personen verpflichtend. Schilder mit der Hygiene-Etikette und dem Hinweis auf die Maskenpflicht hängen sowohl am Tor, an der Eingangstüre als auch im Flur.
Der Einlass erfolgt einzeln oder paarweise, damit die Besucher sowohl im Hof als auch im Flur genügend Abstand halten können.
Garderobe
Im Flur können die Besucher ihre Jacken bzw. Mäntel abgeben und zur Kartenkontrolle weitergehen.
Zugang zum Saal/ Kartenkontrolle
Die Kartenkontrolle findet an der Türe zum kleinen Saal statt. Dort werden die Besucher sich auch in die Besucherliste eintragen (Namen, Wohnort und Telefonnummer und Unterschrift). Die Besucher, die sich vorher namentlich angemeldet haben, sind schon in einer Liste erfasst und brauchen nur noch ihre Unterschrift hinzuzufügen.
Am Einlass werden die Besucher auch darum gebeten, das dort bereit gestellte Handdesinfektionsmittel zu benutzen.
Publikumsbereich/Saalbestuhlung
Die Besucher gehen dann in den großen Saal und nehmen ihre Sitzplätze ein. Am Sitzplatz kann der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden.
Variante A (s. Anhang): Bei einer paarweisen Bestuhlung haben die Besucher freie Sitzwahl. Der Abstand zwischen den paarweise aufgestellten Stühlen beträgt jeweils 1,5 m. Bei dieser Variante ist eine maximale Zuschauerzahl von 62 möglich. Bei Bedarf können weitere 8 Personen paarweise an 4 Stehtischen am Eingang zum großen Saal hinzu kommen.
Variante B (s. Anhang): Bei einer Bestuhlung, die auch Sitzgruppen für 10 Personen beinhaltet, werden die Sitzplätze nummeriert, den Besuchern feste Plätze zugewiesen und schriftlich festgehalten, wo welcher Besucher gesessen hat. Die Bestuhlung ist so aufgebaut, dass sowohl seitlich als auch nach vorne und hinten jeweils 1,5m Abstand zwischen den Stuhlgruppen gehalten wird. So ist eine maximale Zuschauerzahl von 114 möglich. Alle Besucher müssen bei dieser Bestuhlung gemäß §2a der CoronaSchVo einfach rückverfolgbar sein. Sollte die Erfassung der Besucher am Veranstaltungstag handschriftlich in Listen umgesetzt werden, müssen die Daten dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen innerhalb von 2 Tagen nach der Veranstaltung ebenfalls als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt werden können.
Die erste Stuhlreihe wird sowohl bei Variante A als auch bi Variante B so positioniert, dass der geforderte Abstand zwischen Künstler und Publikum von 4 Metern gewährleistet wird.
Die Lüftung im Saal erfolgt durch die Fenster.
Getränkeausgabe
Im kleinen Saal können sich die Besucher in einem separaten Anstellbereich für den Kauf von Getränken anstellen. Auch hier sind Abstandsmarkierungen aufgeklebt. An der Theke sind Spuckschutzwände aus Glas montiert. Die Helfer hinter der Theke tragen während des Verkaufs Einweghandschuhe und einen Mund-Nasen-Schutz.
Da es im kleinen Saal nicht ausreichend Freiflächen gibt, müssen die erworbenen Getränke mit in den Saal genommen werden.
Essen wird momentan nicht ausgegeben.
Toiletten
Der Zugang zu den Toilettenanlagen ist nur über den vorgegebenen Weg aus dem Saal möglich. In den Sanitärräumen befinden sich ausreichend Handwaschseifenspender und Einweghandtücher. Desinfektionsmittel für die Besucher stehen in den Toiletten ebenfalls zur Verfügung. Helfer stehen bereit, um Andrang zu vermeiden und auf die Einhaltung der Abstandsregel zu achten. Die Türklinken der Toiletten- und Kabinentüren werden über den gesamten Einlass- und Veranstaltungszeitraum in Abständen gereinigt und desinfiziert.
Mitarbeiter Veranstalter & Produktion
Wir weisen alle Mitarbeiter auf die Verpflichtung hin, alle Regelungen der am Veranstaltungstag geltenden CoronaSchVo einzuhalten.
Dies gilt auch für die verpflichteten Künstler bei deren Aufenthalt im Backstage- Bereich im 1. Obergeschoss.
Ende der Veranstaltung
Für den Auslass des Publikums werden diejenigen, die keine Garderobe abgegeben haben, gebeten, die Veranstaltung über den Notausgang im kleinen Saal und - bei Bedarf- zusätzlich über den Seiteneingang an der Kaplan- Kellermann- Straße zu verlassen.
Das restliche Publikum verlässt den Saal über den Hofeingang.